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Das Kältemittel R22 ist ab 01.01.2015 komplett verboten. Altanlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, dürfen zwar weiter betrieben werden, aber nur so lange kein Eingriff in den Kältekreislauf erfolgt.

schneiderumwelttechnik kaeltemittelR22

In Ihrem Betriebshandbuch auch Anlagen-Logbuch genannt, können Sie auf der Seite 2 sehen, mit welchem Kältemittel Ihre Anlage betrieben wird. Gerne können auch wir das für Sie überprüfen.

Sollte Ihre Anlage mit Kältemittel R22 betrieben werden, können wir Ihnen gerne ein Angebot für folgende Optionen unterbreiten:

  • Kältemittel Austausch
  • Umrüstung der Anlage

In vielen Fällen ist der Austausch von alten, noch mit Kältemittel R22 betriebenen Anlagen auch wirtschaftlich sinnvoller als eine der beiden oben genannten Positionen.

Selbstverständlich werden alle von uns ausgetauschten Kältemittel fachgerecht entsorgt.